Studiumsstrukturen

Die individuelle Lebenslage der Studenten verursacht unterschiedliche Ansprüche an das Studium. Die höhere Bildung, insbesondere das Hochschulstudium, befähigt zur Teilnahme an Forschungsaufgaben in Industrie und Wissenschaft. Deshalb ist es für unsere Gesellschaft erstrebenswert, möglichst vielen Menschen ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen. Mit Blick auf die unterschiedlichen sozialen Umstände ist deshalb eine Liberalisierung der Studiumsstrukturen nötig, bei gleichem Leistungsniveau. Eine spezielle Form, die den individuellen Ansprüchen der Studenten gerecht wird, ist das Teilzeitstudium. Entsprechend der persönlichen Umstände kann der Zeitaufwand des Studiums angepasst werden. Um Pflege, Kindererziehung oder Berufstätigkeit während des Studiums zu ermöglichen, fordert der RCDS, dass jeder Vollzeitstudiengang auch in Teilzeit angeboten wird. Da seit Bologna der Großteil der Studiengänge modularisiert ist, lässt sich ein Teilzeitstudium leicht durch eine individuelle Einschreibung in Module realisieren. Dazu sind die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen anzupassen. Das Konzept der Regelstudienzeit läuft einem individuellen Studienverlauf im Teilzeitstudium zuwider. Deshalb sollte sich dieses nicht auf das Teilzeitstudium erstrecken. Allerdings ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit je nach Studiumsaufwand und persönlichen Umständen zu entscheiden, ob dem Student alle Vorteile eines Vollzeitstudenten (Angebote des Studentenwerks, Vergünstigungen, Nahverkehr) zur Verfügung stehen und ob gegebenenfalls höhere Semesterbeiträge zu entrichten sind. Das bisher verbreitete Antragsverfahren für Teilzeitstudiengänge soll entfallen.

Derzeit ist eine BAföG-Förderung während eines Teilzeitstudiums kategorisch ausgeschlossen. Der RCDS fordert in begründeten Fällen, wie beispielsweise Pflege, Krankheit oder Kindererziehung, die finanzielle Unterstützung auch für ein Teilzeitstudium zu ermöglichen. Derzeit ist die BAföG-Förderung in diesen Fällen an einen Mindestzeitaufwand von 21 Stunden pro Woche gebunden. Diese Hürde soll entfallen. Stattdessen soll die BAföG-Leistung gestaffelt nach Studiumsaufwand und Dauer der verminderten Studientätigkeit reduziert werden.

Darüber hinaus setzt sich der RCDS dafür ein, das Lehrangebot der deutschen Hochschulen für lebenslanges Lernen und berufsbegleitende Weiterbildungen zu öffnen. Dazu soll Berufstätigen die Möglichkeit gegeben werden, als Gasthörer an Modulveranstaltungen teilzunehmen und die zugehörigen Prüfungen abzulegen. Damit sollen sie sich ihrem individuellen Beruf entsprechend weiterqualifizieren, um das hinzugewonnen Wissen in ihre Arbeit einbinden zu können. Dadurch wird der Fortschritt in Unternehmen, Wissenschaft und Forschung unterstützt.

Gleichzeitig fordert der RCDS die Öffnung der Lehrveranstaltung für alle Studenten der Universitäten. Somit erhalten die Studenten die Möglichkeit sich fernab ihres individuellen Curriculums zusätzlich zu bilden. In Anbetracht immer speziellerer Arbeitsanforderungen, die nicht selten in Verbindung mit mehreren Fachdisziplinen stehen, ist es notwendig, Studenten die Chance einzuräumen, sich interdisziplinär an Lehrveranstaltungen zu beteiligen. Diese Umsetzung fügt sich insbesondere gut in Angebote des Studium Generale ein.