Stellungnahme zur Senatsliste 2023

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) ist ein Zusammenschluss von Studierenden mit christlichem, demokratischem und sozialem Bewusstsein. Nach § 23 der RCDS-Bundessatzung kann Mitglied einer RCDS-Gruppe jeder Student bzw. jede Studentin werden, der bzw. die für parlamentarische Demokratie, soziale Marktwirtschaft und Wissenschaftspluralismus eintritt. Die Alternative für Deutschland ist eine Partei, aus deren Mitte u. a. antidemokratische und antipluralistische Stimmen weitgehend unwidersprochen erhoben werden; entsprechende Positionen und Äußerungen sind weder mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, für die wir eintreten, noch mit unserem christlichen Werteverständnis vereinbar.

An den Beschluss des 31. Parteitags der CDU Deutschlands vom 8. Dezember 2018 in Hamburg, wonach Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD abgelehnt werden, fühlen wir uns insofern als Sonderorganisation der CDU nicht nur gebunden, sondern teilen diesen aus voller Überzeugung. Der RCDS Dresden tritt für eine demokratische Hochschullandschaft ein, frei von rechts-, links- und sonstigen extremistischen Bestrebungen. Die Mitgliedschaft im RCDS ist mithin nicht mit der solchen in einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften Partei bzw. Organisation wie der Alternative für Deutschland bzw. der Jungen Alternative bestehenden Mitgliedschaft vereinbar; dies schließt im Übrigen selbstverständlich auch jede Form der Zusammenarbeit aus.

Von der Mitgliedschaft einer Person auf unserer Senatswahlliste in der AfD hatten wir bis zur Information durch eine Rechercheplattform am vergangenen Donnerstag keine Kenntnis. Eine Recherche über die einschlägigen, jedermann öffentlich zugänglichen Suchmaschinen ergab auch weder zum Zeitpunkt der Aufnahme noch zum gegebenen Zeitpunkt in der vergangenen Woche einen entsprechenden Hinweis. Vor der Aufnahme eines Mitglieds bitten wir um dessen Selbstauskunft hinsichtlich der Mitgliedschaft in anderen politischen Organisationen, sind allerdings auf diese Auskünfte sowie die öffentlich zugänglichen Informationen angewiesen. Da seitens des RCDS keinerlei Verbindung zur AfD oder deren Jugendorganisation besteht, verfügen wir schlechterdings über keine Kenntnis hinsichtlich deren nicht-öffentlich zugänglichem Mitgliederbestand.

Nachdem wir erstmals von den entsprechenden Informationen Kenntnis erlangt hatten, haben wir unverzüglich ein Gespräch mit der betreffenden Person anberaumt. Darin wurde die in der AfD bestehende Mitgliedschaft eingeräumt. Eine entsprechende Nachfrage vor Beschlussfassung über die Aufnahme, ob seinerseits eine Mitgliedschaft in anderen politischen Organisationen besteht, war seinerzeit durch ihn verneint worden. Sofern die in der AfD bestehende Mitgliedschaft damals angegeben worden wäre, hätte eine Aufnahme nicht stattgefunden. Dass diese Parteimitgliedschaft uns gegenüber im Aufnahmeprozess nicht mitgeteilt wurde, können wir ebenso wenig hinnehmen wie eine affirmative Teilnahme an Veranstaltungen dieser Partei oder ihrer Jugendorganisation. Wer als Mitglied des RCDS Dresden einer politischen oder sonstigen Organisation angehört, deren Ziele oder Grundsätze mit denen des RCDS unvereinbar sind, verhält sich vereins- und verbandsschädigend. Die Aufnahme als Mitglied in den RCDS Dresden ist nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 unserer Satzung nicht mit der Angehörigkeit zu einer extremistischen Gruppierung vereinbar. Im Vorstand des RCDS Dresden besteht demnach Einigkeit darüber, dass diese Person nicht unser Mitglied sein kann.

Da wir bei der Aufnahme der Person keine Kenntnis über die verkehrswesentliche Eigenschaft ihrer Parteimitgliedschaft in der rechtextremen AfD hatten und außerdem darüber getäuscht wurden, indem sie zumindest billigend in Kauf nahm, dass der Umstand über diese Mitgliedschaft für unsere Willensbildung ausschlaggebend ist, haben wir die Aufnahme unverzüglich angefochten. Mit Zugang der Anfechtungserklärung gilt seine Mitgliedschaft von Anfang an als nichtig.

Sollte die Person bei der laufenden Universitätswahl gewählt werden, werden wir sie zudem auffordern, ihre Wahl nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung der Technischen Universität Dresden nicht anzunehmen. In jedem Fall wird sie zu keinem Zeitpunkt den RCDS Dresden repräsentieren.