Fernsehen

Rundfunkbeitrag benachteiligt Studenten

Rundfunkbeitrag für Studenten auf 5 Euro senken

Der RCDS Sachsen kritisiert mit Nachdruck, dass Studenten beim Rundfunkbeitrag genauso zur Kasse gebeten werden wie Berufstätige mit eigenem Einkommen. Häufig sind Studenten sogar aufgrund ihrer Wohnsituation (alleinlebend) stärker belastet als viele Bundesbürger aus Mehrpersonenhaushalten.

Rundfunkbeitrag ohne BAföG

Das Argument, Studenten wären bereits berücksichtigt, weil Leistungsempfänger nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom Rundfunkbeitrag befreit sind, greift um Längen zu kurz.

Erstens: Nicht einmal ein Viertel aller Studenten bezieht überhaupt Leistungen nach dem BAföG. Zweitens: Auch wenn Studenten keine BAföG-Leistungen beziehen, ist ihr monatliches Budget häufig nur unwesentlich größer als der BAföG-Satz. In nicht wenigen Fällen unterschreitet der elterliche Unterhalt sogar den BAföG-Satz, obwohl kein Anspruch auf BAföG-Leistungen besteht. Dementsprechend ist die Aussage, dass Studenten, die kein BAföG beziehen, wesentlich mehr Geld zur Verfügung hätten oder sogar vermögend genug wären, um sich am Rundfunkbeitrag gleichberechtigt zu beteiligen, schlichtweg falsch.

Aus diesen Gründen wirbt der RCDS vehement für einen reduzierten studentischen Rundfunkbeitrag von maximal 5€ pro Monat. Damit würde der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der realen finanziellen Situation vieler Studenten Rechnung tragen.

Reformbedarf

Darüber hinaus unterstützen wir generell auch Initiativen zur Verhinderung von Beitragserhöhungen. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und der größten Rezession seit dem zweiten Weltkrieg wirkt es fast schon obszön, den Rundfunkbeitrag anzuheben. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss unter diesen Entwicklungen den Gürtel enger schnallen.

Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor diesem Hintergrund nicht in der Lage ist, interne Strukturen merkbar zu reformieren. Daher besteht hier der dringendste Handlungsbedarf: Um den Rundfunkbeitrag nicht weiter steigen zu lassen und in einem angemessenen Rahmen zu halten, müssen die Aufträge der öffentlich-rechtlichen Medieneinheiten überdacht und reformiert werden.

Der öffentlich-rechtlichen Auftrag

Grundsätzlich soll dabei der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus unserer Sicht von einem Vollversorger zu einem Qualitätsversorger umgewandelt werden. Das bedeutet, dass der Auftrag des Rundfunks da gekürzt werden soll, wo er lediglich eine weitere Variation von etwas darstellt, das es schon woanders gibt. Beispielhaft sei hier der Unterhaltungsbereich zu nennen, dessen Auftrag nicht mehr zeitgemäß ist. Auch die Tatsache, dass jede Landesrundfunkanstalt ihr eigenes Orchester benötigt, ist möglicherweise veraltet. Ein weiterer Bereich, über den bei der Auftragsreformierung nachgedacht werden muss, ist die Fußballberichterstattung. Der Spitzenfußball verschwindet nicht, wenn dessen Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weniger präsent ist. Er wird außerdem im Unterschied zur Hochkultur (Theater, Opern etc.) außerhalb des Fernsehens nicht mit Steuergeldern unterstützt. Auch eine höhere Fremdproduktion senkt die Kosten im Vergleich zur Beibehaltung der Eigenproduktion. Der MDR geht hier bereits - im Unterschied zu anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - einen erfolgreichen Weg. Trotz der 60 außertariflich angestellten Mitarbeiter waren es die Rundfunkanstalten anderer Regionen Deutschlands, die vom Rundfunk-internen Finanzausgleich profitierten.

Die Gehaltsstrukturen

Der RCDS Sachsen sieht die Gehaltsstrukturen von ARD und ZDF kritisch. Es kann nicht sein, dass trotz mehrfacher Ermahnung durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) nach wie vor deutlich höhere Gehälter und Pensionen gezahlt werden als im öffentlichen Dienst. Aber auch die MDR-Intendantin erhält im Ruhestand mehr Geld als unserer Ministerpräsident Michael Kretschmer aktuell. Dennoch ist ihr aktuelles Gehalt weitaus geringer, als das ihrer Kollegen anderer Rundfunkanstalten. Deshalb wünschen wir uns ein grundlegendes Umdenken der Gehaltsstrukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dieses Umdenken ist zusammen mit der Neuregulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags unumgänglich, damit es sowohl zu einem angemessenen Umgang mit den Geldern der Beitragszahler als auch zu einer besseren Repräsentation der neuen Länder kommt.