Rundfunkbeitrag ohne BAföG
Das Argument, Studenten wären bereits berücksichtigt, weil Leistungsempfänger nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom Rundfunkbeitrag befreit sind, greift um Längen zu kurz.
Erstens: Nicht einmal ein Viertel aller Studenten bezieht überhaupt Leistungen nach dem BAföG. Zweitens: Auch wenn Studenten keine BAföG-Leistungen beziehen, ist ihr monatliches Budget häufig nur unwesentlich größer als der BAföG-Satz. In nicht wenigen Fällen unterschreitet der elterliche Unterhalt sogar den BAföG-Satz, obwohl kein Anspruch auf BAföG-Leistungen besteht. Dementsprechend ist die Aussage, dass Studenten, die kein BAföG beziehen, wesentlich mehr Geld zur Verfügung hätten oder sogar vermögend genug wären, um sich am Rundfunkbeitrag gleichberechtigt zu beteiligen, schlichtweg falsch.
Aus diesen Gründen wirbt der RCDS vehement für einen reduzierten studentischen Rundfunkbeitrag von maximal 5€ pro Monat. Damit würde der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der realen finanziellen Situation vieler Studenten Rechnung tragen.