Langzeitstudiengebühren

Positionierung

Der RCDS Sachsen fordert eine Prüfung der Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Um Studienerfolg in vertretbarer Zeit zu gewährleisten, sollte die Universität eine verpflichtende Studienberatung für Studenten, die die Regelstudienzeit um zwei Semestern oder mehr überschreiten, einführen.

Begründung

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sind gering. Ob Langzeitstudiengebühren ihren Hauptzweck erfüllen, also für mehr Studenten in Regelstudienzeit sorgen, darf stark bezweifelt werden: Studenten mit vermögenden Eltern beeindrucken sie sicherlich wenig, auf Studenten mit wirtschaftlich knappem Budget wirken sie oft eher lähmend als motivierend. Auch sorgen sie dafür, dass sich Studenten, die die Regelstudienzeit überschreiten, vermehrt in studentischen Gremien engagieren, um so die Gebühren durch sog. „Gremiensemester“ zu umgehen. Das ist kontraproduktiv, denn gerade diese Studenten sollten ihren Fokus mehr und nicht (noch) weniger auf ihre akademischen Leistungen legen. Die Einführung einer verpflichtenden Studienberatung ab Überschreiten der Regelstudienzeit um mindestens zwei Semester erscheint hingegen sinnvoll – so können potenzielle Langzeitstudenten frühzeitig individuell aufgefangen und betreut werden.