Wahl

Digitale Hochschulwahlen

Hochschulwahlen in Zeiten einer Pandemie

Die Corona-Pandemie bringt neben vielen Einschränkungen und Belastungen in den verschiedensten Bereichen auch vieles zutage, was insbesondere im Bereich der Digitalisierung in den letzten Jahren versäumt wurde und nun nachgebessert und angepasst werden muss. So macht sich die gegenwärtige Situation vor allem im Lehrbetrieb bemerkbar.

Allerdings steht auch die akademische Verwaltung ebenso wie die studentische Selbstverwaltung vor großen Herausforderungen. So wurden beispielsweise an der Universität Leipzig bereits zum zweiten Mal die Hochschulwahlen für akademische und studentische Gremien wie Senat, Fakultätsräte und Studentenrat verschoben, da die eigentlich geplante Hybridwahl in Form einer Stimmabgabe in Präsenz oder per Brief aufgrund des Lockdowns aktuell nicht möglich ist. Wann die Wahl nun endgültig stattfinden kann und wird, steht noch nicht fest. Wenn man bedenkt, dass die eigentliche Wahl schon im letzten Sommersemester hätte stattfinden sollen, so ist diese Entwicklung höchst bedenklich, wenngleich auch die logische Konsequenz aus einem System, das in der digitalisierten Welt kaum mehr tragbar ist. Und das hängt nicht nur mit der derzeitigen pandemischen Lage zusammen!

Sehen wir uns die Beteiligungszahlen der Studenten an den Wahlen für akademische und studentische Gremien an, ist es bedauerlich, dass die Zahlen fast immer unter 20 Prozent, in einigen Jahren auch unter 10 Prozent liegen. In diesem Jahr lag die Wahlbeteiligung an der TU Dresden bei rund 13 Prozent. Das große Problem dieser Zahlen besteht in der Legitimierung von Amtsträgern. Mit solchen Wahlbeteiligungen kann man nicht wirklich von einem breit fundierten und durch die Mehrheit der Studenten entschiedenen Wahlergebnis sprechen. Dass sich diese Entwicklung in Zeiten von Unischließungen, Online-Lehre und standortungebundenem Lernen weiter verschlechtern würden, war eigentlich zu erwarten.

Wahlbeteiligung erhöhen - Ressourcen schonen

Schaut man hingegen in benachbarte Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, kann man bereits einen Trend erkennen, den auch wir als RCDS Sachsen schon lange fordern und unterstützen. In Halle fanden die studentischen Wahlen in diesem Semester digital statt. Die Ergebnisse und Wahlbeteiligung sind noch ausstehend. Dennoch kann dies eine Möglichkeit sein, um Hürden zur Wahl zu senken und die Mandatsträger basisdemokratischer zu legitimieren. Zudem würde die Anschaffung von Technik bzw. der Erwerb von Lizenzen für geprüfte und bereits von anderen Universitäten getestete Wahlportale bei weitem nicht so viel kosten wie eine Briefwahl. Auch der Aspekt des Papiersparens ist im im digitalen Zeitalter ein wichtiges Argument. Neben den praktischen und nachhaltigen Vorteilen könnte Arbeitskraft eingespart und die schnellere Feststellung von Ergebnissen ermöglicht werden - ohne den Aufwand vieler Helfer, die die Stimmzettel sichten und auszählen müssen.

Demokratie braucht immer Wähler! Ohne Wähler kann eine Demokratie nicht überleben und am besten funktioniert Demokratie, wenn viele Menschen wählen gehen und ihre Stimme abgeben für ihre Vertreter. Der RCDS Sachsen fordert daher, dass sachsenweit die Möglichkeit einer Online-Wahl für akademische und studentische Gremien an Hochschulen eingeführt wird. Gerade im Jahr, in dem auch die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes anläuft, ist es wichtig, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu bringen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
Der RCDS Sachsen ist bereit, tatkräftig zu unterstützen und mitzuwirken, um dieses Vorhaben zu realisieren. Denn es geht um nicht weniger als um die Demokratie an unserer Universität. Es geht um uns und die, die Entscheidungen treffen für uns und andere.

+++ Anmerkung der Redaktion +++

Aufgrund eines Berechnungsfehlers haben wir eine fehlerhafte Angabe gemacht, sodass es in einer früheren Version dieser Veröffentlichung hieß, die Wahlbeteiligung zur Senatswahl der TU Dresden habe bei unter 5 Prozent gelegen. Diese Berechnung beruhte auf einer falschen Annahme bezüglich des Wahlverfahrens an der TU Dresden. Wir bitten dies zu entschuldigen und danken für den aufmerksamen Hinweis. Unser Kernanliegen bleibt natürlich bestehen und ändert sich trotz der notwendigen Korrektur nicht.