Hochschulentwicklungsplan 2025

Positionierung

Der RCDS Sachsen begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung 2020 bis 2025. Die sächsische Hochschullandschaft ist schon jetzt mit ihren 14 Universitäten und Hochschulen sowohl in der Lehre, als auch in der Forschung sehr leistungsfähig. Nichtsdestotrotz bietet die Hochschulentwicklungsplanung 2025 die Chance, den Status quo mit Blick auf die Zukunft stetig zu verbessern. Außerdem sehen sich die sächsischen Hochschulen in naher und mittlerer Zukunft durch das Auslaufen des Hochschulpaktes und die Fortführung der Exzellenzinitiative großen Herausforderungen gegenüber. Hier setzt die Hochschulentwicklungsplanung wichtige Akzente zur Bewältigung. Der RCDS Sachsen bewertet die Erhaltung aller 14 Hochschulen, die angedachte Aussetzung des Stellenabbaus, die weitere Profilierung der Hochschulen, die Maßnahmen zur Sicherung er Qualität der Lehre sowie zur Internationalisierung als äußerst positiv. Jedoch finden ich auch Punkte im Hochschulentwicklungsplan (HEP) welche aus der Sicht des RCDS Sachsen überprüft werden sollten.

Senkung der Anzahl der Studenten auf eine Zielgröße von 95.000

Der RCDS Sachsen betrachtet die im Koalitionsvertrag und im Hochschulentwicklungsplan angedachte Senkung der Anzahl der Studenten in Sachsen auf 95.000 im Jahr 2025 kritisch. Die die dem HEP 2020 zugrundliegenden Berechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) prognostizierten für das Jahr 2015 einen Rückgang der Studentenzahl um 20 Prozent in Sachsen. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der an sächsischen Hochschulen immatrikulierte Studenten um sechs Prozent. Die nächste Prognose der KMK (KMK-Dokumentation Nr. 205) bildet die Grundlage für die angedachte Reduzierung der Studentenzahl. Dies steht allerdings der Feststellung diametral entgegen, dass aufgrund des Wandels von der Dienstleistungs- zur Wissensgesellschaft der Bedarf an Hochqualifizierten unvermindert hoch bleibt. Darüber hinaus stieg die Studienberechtigtenquote weiter an und erreichte 2014 einen neuen Höchststand von 46 Prozent eines Altersjahrganges. Die Studienneigung der jungen Sachsen ist mit rund 71 Prozent (2010) weiterhin hoch und es gibt keine statistischen Anzeichen, dass sich dies ändern sollte. Anstatt eine feste Anzahl von Studenten zu fixieren schlägt der RCDS Sachsen vor, dass sich bildende Gleichgewicht aus Studienangebot und Studiennachfrage zu akzeptieren, sofern die Zahlen von 105.000 Studenten nicht überschritten wird. Da 57 Prozent der sächsischen Studenten ohnehin in Sachsen ihre erste Erwerbstätigkeit aufnehmen, erscheint dies auch vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Fachkräften, insbesondere Lehrern, Ärzten und Ingenieuren, sinnvoll.

Verzicht auf den angedachten Stellenabbau

Der RCDS Sachsen begrüßt ausdrücklich, dass unter der Voraussetzung des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem SMWK der angedachte Stellenabbau von 754 Stellen entfallen soll. Gleichzeitig wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Zielvereinbarungen keinen Stellenabbau auf anderem Wege mit sich bringen werden. Nur mit einer entsprechenden personellen Ausstattung können die sächsischen Hochschulen weiterhin exzellente Forschung und Lehre anbieten.

Spannungsverhältnis zwischen Hochschulautonomie und Planungspflicht des SMWK

In der Hochschulentwicklungsplanung 2025 wird ein Spannungsverhältnis zwischen der Planungspflicht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Wissenschaftsfreiheit skizziert. Der RCDS Sachsen beurteilt angedachte Eingriffe in die Freiheit von Forschung und Lehre aus Gründen der Planungspflicht des SMWK als äußert kritisch, da die Wissenschaftsfreiheit durch Art. 21 der Verfassung des Freistaates Sachsen und §4 des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) geschützt ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das SMWK seine Zustimmung zur Aufnahme oder Aufgabe von Studiengängen durch die Hochschulen einfordert. Diese Entscheidung sollte, dem Grundsatz der Hochschulautomonie folgend, allein den Hochschulen vorbehalten bleiben.

Fortführung der Exzellenzinitiative

Die Bundesexzelleninitiative ist von enormer Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Sachsen. Sowohl die Exzellenzuniversität Dresden als auch das Exzellenzcluster MERGE an der TU Chemnitz leisten Spitzenforschung und verleihen der sächsischen Wissenschaftslandschaft internationale Strahlkraft. Aus diesem Grund begrüßt es der RCDS Sachsen ausdrücklich, dass Bund und Länder eine Nachfolgeinitiative zur Exzellenzinitiative anstreben, welche mindestens im selben Umfang die Spitzenforschung an den Hochschulen unterstützen soll. Aufgrund der enormen Bedeutung der Exzellenzinitiative darf ihre Fortsetzung nicht von der zukünftigen Entwicklung der Verfügbarkeit von finanziellen Ressourcen abhängig gemacht werden.