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Fristlosen Rücktritt von Prüfungen ohne Attest ermöglichen!

Ärzte entlasten, Schweigepflicht schützen!

Kein Student soll seine gesundheitlichen Probleme gegenüber der Hochschule oder Universität offenbaren müssen, um von einer Prüfung zurücktreten zu dürfen - davon sind wir als RCDS Sachsen überzeugt. Die aktuelle Handhabe sieht die Möglichkeit des Rücktritts von einer Prüfungseinschreibung nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests unter Beachtung bestimmter Fristen vor. Wir setzten uns dafür ein, dass dieses unnötige Prozedere in Zukunft überflüssig sein wird.

Wir fordern, dass jeder Student bis zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns fristlos und ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurücktreten kann. Diese Regelung kennt nur Gewinner: Studenten profitieren von einer weiteren Flexibilisierung des Studiums und gestiegenen Erfolgsaussichten. Gerade bei Drittversuchen kann der Druck und die Belastung für einen Prüfling enorm hoch sein, manchmal zu hoch für seine gesundheitliche Verfassung. An solchen äußeren Umständen ein jahrelanges Studium scheitern zu lassen, halten wir nicht für angemessen. Ein weiterer entscheidender Vorteil unseres Vorschlages liegt in der resultierenden Entlastung der sächsischen Ärzte. Ihnen blieben dutzende Patienten erspart, die sich normalerweise zu Hause auskuriert hätten und nur aus formeller Notwendigkeit die Praxis aufgesucht haben. Gerade in Anbetracht der angespannten ärztlichen Versorgungslage in Sachsen erscheint uns dieser Effekt als besonders hilfreich und wertvoll.

All diese Vorteile stehen einem kaum spürbaren Verwaltungsaufwand zur Implementierung dieser neuen Verfahrensweise gegenüber. Deshalb sind wir als RCDS Sachsen überzeugt: wir brauchen die Möglichkeit des fristlosen Rücktritts von Prüfungen ohne der Angabe von Gründen!