Gesetzentwurf des Bundesrates
Im Dezember veröffentlichte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf, der dafür sorgen soll, dass die Gesamtnote auf dem Zeugnis der ersten Juristischen Prüfung nicht mehr ausgewiesen werden soll. Diese Änderung bedeutet, dass die Note im vom Studenten gewählten Schwerpunktbereich an der entsprechenden Fakultät nicht mehr in eine Gesamtnote einfließen kann.
Hintergrund dieses Bestrebens ist eine verbesserte Vergleichbarkeit zwischen den Abschlussnoten der Studenten. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Fakultäten sowie den Schwerpunkten innerhalb der Fakultäten müssen für denselben 30-prozentigen Einfluss auf die Gesamtnote verschiedenste Anforderungen erfüllt werden. So benötigt man in der sächsischen Juristenausbildung zurzeit eine Klausur und eine Seminararbeit, um die Gesamtnote um 30 Prozent zu verändern. An der Juristischen Fakultät in Münster werden je nach gewählten Schwerpunktbereich neben der Seminararbeit bis zu 7 Klausuren geschrieben. Eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist deshalb grundsätzlich notwendig und sinnvoll.