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Zwangsmitgliedschaft in Studentischer Selbstverwaltung verhindern – Wahlfreiheit beibehalten!

Wahlfreiheit über Mitgliedschaft in Verfasster Studentenschaft

Wir sind überzeugt: Eine Mitgliedschaft muss durch freie Entscheidung für eine Gemeinschaft entstehen. Die Forderung der sogenannten „Konferenz Sächsischer Studierendenschaften“ nach einer Abschaffung der Austrittsoption aus der Verfassten Studentenschaft konterkariert diese Wahlfreiheit. Diese Wahlfreiheit ist aber erst durch die Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes im Jahr 2013 möglich geworden und eröffnet es jedem Studenten im Freistaat Sachsen, sich für oder gegen die Mitgliedschaft in der Verfassten Studentenschaft zu entscheiden. Dies regelt §24 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.

§ 24 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz:
"Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären."

Übergangsregelung notwendig

Von diesem Recht machen die allerwenigsten Studenten Gebrauch – meist aus Unwissenheit über diese Möglichkeit. Die Abschaffung der Austrittsoption aus der Verfassten Studentenschaft ist – das wissen wir – ein Politikum. Deshalb fordern wir eine Übergangsregelung für alle Studenten, welche ermöglicht, dass diese ausgetretenen Studenten weiterhin als ausgetreten gelten; ein Wiedereintritt soll weiterhin möglich sein. So ermöglichen wir ihnen die Wahlfreiheit, wie sie im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz gewährleistet wird.