Urlaubssemester für Gründerinnen & Gründer

Positionierung

Der RCDS Sachsen fordert die Einführung eines Urlaubssemesters für sächsische Gründer. Durch einen möglichst unbürokratischen Nachweis der Gründung eines eigenen Unternehmens, soll es Studenten, die sich in der Gründungsphase befinden, ermöglicht werden, bis zu zwei Urlaubssemester in ihrem Studium einzulegen. Weiterführend sollten Universitäten sich mit der Thematik beschäftigen und Konzepte entwickeln, wie Leistungspunkte auch für Business-Pläne oder Workshops vergeben werden können.

Begründung

Aktuelle Zahlen belegen, dass nur wenige Studierende die Gründung eines eigenen Start-Ups während ihres Studiums wagen. Es bietet sich aber an, aus einem erfolgsversprechenden Forschungsprojekt an der Universität durch eine Ausgründung ein lukratives Start-Up aufzubauen. Eine Unternehmensgründung ist sowohl zeitlich als auch finanziell sehr aufwendig und ein Studium parallel zur Gründungsphase kann in den meisten Fällen nicht gestemmt werden. Nach § 20 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes ist es nicht möglich, aufgrund einer Unternehmensgründung ein Urlaubssemester einzulegen. Hochschulen sollten zusätzliche Unterstützung geben, indem sie bis zu zwei Urlaubssemester gewähren und der Gründer somit kein deutliches Überschreiten seiner Regelstudienzeit fürchten muss. Dieser kann sich damit bis zu zwei Semester voll auf die Umsetzung der eigenen Geschäftsidee konzentrieren. Viele Ideen ergeben sich während des Studiums, indem gemeinsam mit Kommilitonen an Ideen entwickelt und geforscht wird. Der Schritt das eigene Studium abzubrechen und alles auf eine Karte zu setzen, hält viele allerdings von dem eigenen Gründungsversuch ab. Nach dem Studium könnte die Idee aber schon von einer anderen Person realisiert oder von technologischen Entwicklungen überholt sein. Das Innovationspotenzial der Universitäten darf nicht ungenutzt bleiben und den Mutigen und Machern in unserem Land sollte der Weg erleichtert werden.

Sowohl in Bayern als auch in NRW gilt die Unternehmensgründung als ein valider Punkt zur Beantragung von bis zu zwei Urlaubssemestern. Um die Gründerfreundlichkeit an Hochschulen und den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken, sollte die Möglichkeit des Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer auch ins SächsHSFG aufgenommen werden.