Positionen & Aufgaben des Studentenrates

Positionierung

Der RCDS Sachsen spricht sich für die Erhaltung des StuRa-Systems gegenüber einem alternativen StuPa-System aus, wie es im aktuellen SächsHSFG § 25 und § 26 festgelegt ist. Dabei ist eine Erweiterung der Wahlordnung vorstellbar, sodass, wie in §26 Abs. 2 SächsHSFG vorgesehen, ein Teil der Sitze im StuRa direkt gewählt wird. Der RCDS Sachsen ist deshalb davon überzeugt, dass bis zu 49% der Sitze im Plenum direkt gewählt werden müssen. Jedoch sollten die Aufgaben, welche für die verfasste Studentenschaft in §24 festgelegt sind und im Namen dieser vom StuRa vertreten werden, reduziert werden. Der RCDS Sachsen befürwortet folgende Aufgaben für den StuRa:

  1. Vertretung der Studentischen Belange gegenüber Dritten (Universität, Politik,
    Unternehmen, Studentenwerk, etc.),
  2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß SächsHSFG § 9 Abs. 2
    und 3,
  3. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
  4. Förderung der Studentischen Mobilität unbeschadet der Zuständigkeit des
    Studentenwerkes,
  5. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen,
  6. Förderung des politischen Engagements der Studenten unbeschadet der Neutralität
    des Studentenrates im Rahmen des Hochschulgesetzes.

Begründung

Die aktive und passive Wahlbeteiligung der letzten studentischen Hochschulwahlen schwankt stark zwischen den Fakultäten und Studiengängen. Auch die Mehrheitsverteilung der Fakultäten innerhalb der Studentenschaft ist ungleichmäßig. So besitzt der Bereich der Ingenieurswissenschaften deutlich mehr Mitglieder als der Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Durch eine direkte Wahl derstudentischen Vertreter in einem StuPa-System ist eine Unterrepräsentation einiger Fachbereiche in der studentischen Selbstverwaltung zu erwarten. Außerdem wird dadurch eine Politisierung der Studentenvertretung vorangetrieben, welche der Neutralität des Studentenrates nicht zuträglich wäre. Durch das StuRa-System und die damit verbundene Wahl der Vertreter im StuRa über die Fachschaftsräte ist eine gleichmäßige Verteilung der Fachbereiche gewährleistet.

Der StuRa soll die Interessenvertretung der Studenten gegenüber Dritten sein. Dazu zählen insbesondere die Professoren, die Universitätsleitung, die Politik und das Studentenwerk. Dabei soll der StuRa keine politischen Interessen von einzelnen Studenten, Studentengruppen oder einer Mehrheit der Studenten vertreten, sondern einzig und allein die allgemeinen studentischer Interessen zur Verbesserung der studentischen Lebens- und Studiensituation. Politische Meinungen von einzelnen Studenten oder Hochschulgruppen darf der StuRa fördern, aber nicht aktiv vertreten, kommunizieren oder beeinflussen.

Laut SächsHSFG §109 Abs. 4 ist Aufgabe der Studentenwerke die „soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studenten“. Damit sollten diese Aufgaben für den StuRa entfallen. Zwar muss eine Interessenvertretung stattfinden, jedoch sollte weder eine soziale, noch eine wirtschaftliche Beratung der Studenten im StuRa stattfinden. Auch sollte das Semesterticket als Aufgabe an die Studentenwerke gehen unter Mitarbeit von Studenten. Insgesamt sollten die Parallelstrukturen von StuRa und Studentenwerk abgebaut werden, damit der StuRa sich auf die Interessensvertretung konzentrieren kann. Es bedarf jedoch auch einer größeren studentischen Mitbestimmung in den Studentenwerken, sodass die Betreuung und Förderung der Studenten auch den Interessen der Studenten entsprechen. Deshalb begrüßt der RCDS Sachsen die Regelung, dass die Hälfte der beschließenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Studentenwerke Studenten sind.