Studium mit Beeinträchtigung

Der RCDS begrüßt die Bestrebungen und Bemühungen der Hochschulen und der sächsischen Staatsregierung, beeinträchtigten Studenten das Lernen an den Hochschulen zu erleichtern. Es besteht jedoch nach wie vor eine dringende Notwendigkeit, beeinträchtigten Abiturienten und Studenten ein Studium zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen. Mehr als 300.000 Studenten ist durch eine Beeinträchtigung das Studium erschwert. An der Gesamtzahl der Studenten an deutschen Universitäten ist das ein Anteil von ca. 11 %. Von diesen Studenten geben neun von zehn Befragten an, aufgrund ihrer Beeinträchtigung Schwierigkeiten im Studium zu erleben. Beeinträchtigte Studenten und Abiturienten haben verschiedene Anlauf und Beratungsstellen. In den Arbeitsämtern, den Studienberatungsstellen unmittelbar an den Hochschulen und dem Sozialreferat oder einem thematisch passenden Referat des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) werden beeinträchtigte Studenten gezielt beraten. Zudem sind sog. Nachteilsausgleiche gesetzlich verankert und in einigen Studienordnungen und Universitäten berücksichtigt. Nachteilsausgleiche an den Hochschulen können nicht nur bei der Organisation und Durchführung des Studiums unterstützen, sondern auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen. Dies ist bei beeinträchtigungsbedingten Prüfungsrücktritten und Fristverlängerungen für etwaige Abschluss- oder Hausarbeitsphasen durchaus erforderlich.

Allerdings haben laut einer Studie bisher nur 29 % der befragten beeinträchtigten Studenten wenigstens ein Mal einen Nachteilsausgleich beantragt. Zudem nehmen nur ungefähr ein Drittel der beeinträchtigten Studenten das für sie eingerichtete Beratungsangebot wahr. Der RCDS fordert deshalb, an den Hochschulen gezielter über das bestehende Beratungsangebot zu informieren und etwaig bestehende Mängel aus dem Weg zu räumen. So sollte in Erstsemesterveranstaltungen auf die Beratungsstellen und die Möglichkeit der Nachteilsausgleiche hingewiesen werden, sodass Hemmungen bei beeinträchtigten Studenten abgebaut werden und die allgemeine Kenntnis über derartige Angebote gesteigert wird.

Damit die Integration beeinträchtigter Studenten gelingt, regt der RCDS an, BuddyProgramme zu errichten. Dadurch haben beeinträchtigte Studenten bei Bedarf einen Ansprechpartner, wodurch insbesondere der Studienbeginn erleichtert werden kann. Nicht zuletzt ist es aus Sicht des RCDS unerlässlich, bauliche und räumliche Schwierigkeiten für körperlich behinderte Studenten abzuschaffen. Ungefähr 4 % der beeinträchtigten Studenten sind in ihrer Bewegung oder Mobilität eingeschränkt. Das bedeutet aber nicht, dass die zum Teil großen und denkmalgeschützten Gebäude deutscher Universitäten umfassend barrierefrei umgebaut werden müssen. In Anbetracht der finanziellen Verhältnismäßigkeit ist es vielmehr erforderlich, dass Studenten mit körperlichen Behinderungen an jeder Universität studieren können. Die Studienverwaltung muss auf etwaige körperliche Behinderungen bei der Hörsaalvergabe also Rücksicht nehmen und die Hör- und Lehrsäle, die behindertengerecht und barrierefrei zu erreichen sind, für beeinträchtigte Studenten vorbehalten.