Positionierung
Der RCDS Sachsen steht zur Freiheit von Wissenschaft und Kunst nach § 4 SächsHSFG. Besonders die Freiheit der Wahl der Methoden und Forschungsgegenstände muss unabhängig sein. Deshalb plädiert der RCDS Sachsen für eine Erweiterung der Formulierung. So sollen insbesondere auch Forschungsschwerpunkt und Kooperationspartner von jedem Forscher explizit frei wählbar sein. Dadurch soll verhindert werden, dass Forschern durch Kooperationsverbote mit bestimmten außeruniversitären Partnern faktisch Forschungsthemen verwehrt werden. Kooperationsverbote mit ausländischen Partnern dürfen nur dann ausgesprochen werden, wenn eine solche Kooperation explizit gegen schwerwiegende strategische Interessen der Bundesrepublik Deutschland verstößt.