Positionierung
Der RCDS Sachsen fordert, mehr dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten in der Forschung durch das Drittmittelpooling für Leistungsträger sowie die Entfristung von Mitarbeitern, die mit Mitteln des Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken angestellt sind.
Für das Drittmittelpooling für Leistungsträger innerhalb eines Lehrstuhls wird § 46 Abs. 4 des Hochschulfreiheitsgesetzes gestrichen. Stattdessen wird durch eine Verordnung ein Rahmen dafür geschaffen, dass Professoren für einen angemessenen Anteil der in der Vergangenheit eingeworbenen Drittmittel Mitarbeiter entfristen können. Um die Finanzierung der entfristeten Mitarbeiter sicherzustellen, fordern wir, zwei Möglichkeiten zu prüfen:
- Es wird geprüft, inwiefern an Universitäten ein Äquivalent zu betriebsbedingten Kündigungen oder Stellenreduzierungen erfolgen kann, die dann im Fall eines Einwerbens von zu wenig Mitteln ausgesprochen werden.
- Es wird geprüft, inwiefern zur langfristigen Finanzierung Mittel aus der Fakultät genutzt werden können, bspw. indem Mitarbeiter, deren Lehrstuhl nicht ausreichend Drittmittel eingeworben hat, mit Mitteln anderer Lehrstühle bezahlt werden und entsprechend deren Aufgaben wahrnehmen. Da es sich bei entfristeten Mitarbeitern in der Regel um Leistungsträger handelt, ist eine Einarbeitung in andere Bereiche desselben Fachs möglich.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde verstetigt. Damit werden die Mittel dem Land dauerhaft zur Verfügung stehen. Wir werden deshalb darauf hinwirken, dass ein signifikanter Anteil der im Rahmen des Zukunftsvertrags geschlossenen Arbeitsverträge unbefristet geschlossen werden. Darüber hinaus soll die Länge der Befristungen (Durchschnitt, Median, Anzahl der Befristungen unter einem Jahr) erfasst und jährlich aufgegliedert nach Hochschule veröffentlicht werden.