Hochschulzugang & Immatrikulation

Positionierung

Der RCDS Sachsen spricht sich für eine Erweiterung der Hochschulzugangs- und Immatrikulationskriterien in Sachsen aus. Hierbei sollen folgende drei Punkte ergänzt werden:

  1. Der Sprachnachweis für Studenten aus dem nicht-europäischen Ausland zur Studienbefähigung muss von deutschen Stellen zertifiziert sein und wenn möglich im Auftrag der deutschen Botschaft oder des Goethe-Instituts erteilt werden. Weiterhin muss eine Neubewertung des erforderlichen Sprachniveaus erfolgen.
  2. In eine sächsische Hochschule kann nur immatrikulieren werden, wer einen Nachweis erbringt, dass er gegen alle hochinfektiösen Krankheiten geimpft ist, welche von der ständigen Impfkommission empfohlen sind.
  3. In dafür geeigneten und nicht auf Landesebene anderweitig geregelten Studiengängen darf der sogenannte ‚Numerus Clausus‘ kein alleiniges Kriterium für die Zulassung sein. Mindestens 30% müssen über andere Kriterien bewertet werden. Hierfür eignet sich aus Sicht des RCDS vor allem ein Punktesystem aus N.C., Eignungstest und für das Studium relevante Zusatzqualifikationen.

Begründung

Die Hochschulzulassung in Sachsen ist bereits im bestehenden Gesetz angemessen durchlässig für den Studieneinstieg ohne klassisches Abitur. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind deshalb nur kleine Korrekturen, welche aus den Erfahrungen mit dem bestehenden Gesetz herrühren.

Zu 1.: Der Betreuungsaufwand für ausländische Studenten ohne ausreichend Deutschkenntnisse stellt eine starke zusätzliche Belastung für den akademischen Mittelbau dar. Obwohl bereits jetzt Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, wenn man an einer sächsischen Hochschule studieren will, zeigt die Erfahrung, dass vor allem Studenten aus dem asiatischen Raum oft große Verständigungsprobleme haben. Dadurch sinkt vor allem der Studienerfolg der Studenten und der Betreuungsaufwand steigt. Deshalb ist der RCDS Sachsen der Ansicht, dass die Kriterien für die
Sprachbefähigung angepasst werden müssen. Neben der Neubewertung des erforderlichen Sprachniveaus sollte auch eine Zertifizierung der erbrachten Nachweise seitens des auswärtigen Amtes oder des Goethe-Instituts zwingend erforderlich sein. Nur so kann ein optimaler Studienerfolg für unsere ausländischen Studenten gewährleistet werden.

Zu 2.: Medizinische Erhebungen aus den letzten Jahren zeigen, dass die Impfquote in der Bevölkerung sinkt. Dies erhöht das Risiko von Krankheitswellen auch an den sächsischen Hochschulen. Der RCDS Sachsen plädiert deshalb für einen zwingenden Impfnachweis für alle hochinfektiösen Krankheiten nach Ständiger Impfkommission. Es geht explizit nicht darum, jede Person dazu zu zwingen, jede Impfung zu besitzen, sondern lediglich um die Reduktion der Gefahr einer Epidemie an den sächsischen Hochschulen.

Zu 3.: Die Abiture der unterschiedlichen Bundesländer sind kein zuverlässiges Vergleichskriterium, um die Studierfähigkeit eines Absolventen für einen Studiengang zu bewerten. Deshalb plädiert der RCDS Sachsen für eine Abschaffung von allen Zulassungsbeschränkungen, welche allein auf einem N.C. beruhen und die Einführung von Punktebewertungen, in welche der N.C., Eignungstests und Zusatzqualifikationen reinfallen. Dabei darf der N.C. niemals mehr als 70% der Punkte ausmachen. Dadurch erwarten wir die Verbesserung des Studienerfolgs, da unserer Meinung nach ein solches Punktesystem eine bessere Bewertung der Eignung für einen Studiengang darstellt.