Erhalt der Juristischen Studiengänge in Dresden

Der „Hochschulentwicklungsplan 2025“ (HEP 2025), erstellt vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Hochschule, ist ein wichtiger, richtiger und zukunftsweisender Schritt für die sächsische Hochschullandschaft. Im Referentenentwurf ist zu lesen, dass es nicht zum geplanten Stellenabbau in Höhe von 754 Planstellen an den Sächsischen Hochschulen kommen soll. Dies vernehmen wir mit Freude. Auch die stärkere Profilbildung der einzelnen Hochschulen begrüßen wir, da dadurch das Know-how der einzelnen Forschungs- und Studienrichtungen an den unterschiedlichen Hochschulen besser gebündelt werden kann und somit Verbesserungen von Lehre und Forschung, sowie Kosteneinsparungen zu erwarten sind.

Teil dieser Profilbildung ist auch die Schließung der Studiengänge „Bachelor Law in Context“ und „Master Wirtschaftsrecht“ an der Technischen Universität Dresden (TUD). Im Zuge der Umsetzung des HEP 2025 sollen kontinuierlich rechtswissenschaftliche Professuren von der TUD an die Universität Leipzig (UL) verschoben werden. Ziel ist es laut SMK, dass nur noch acht Professuren plus entsprechenden akademischen Unterbau an der TUD erhalten bleiben. Die freiwerdenden Ressourcen in Höhe von fünf Professorenstellen sollen die volljuristische Ausbildung an die UL verstärken und so den Volljuristenbedarf des Freistaates Sachsen von etwa 3000 Volljuristen in den Jahren 2020-2030 sicherstellen.

Den Schritt begründet das Staatsministerium unter anderem mit dem seit 2003 eingestellten Staatsexamen an der TUD. Es würden 20 Professorenstellen benötigt um eine Volljuristenausbildung bis zum zweiten Staatsexamen anzubieten. Die Technische Universität Dresden verfügt aber laut Stellenplan nur über 13, sodass es nicht vorstellbar sei, eine Volljuristenausbildung anzustreben. Da aber der Freistaat Sachsen einen steigenden Bedarf an Volljuristen hat, um den Generationenwechsel in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz zu meistern, wird die volljuristische Ausbildung an der Uni Leipzig gestärkt und die nicht-volljuristische Ausbildung an der TUD eingestellt. Außerdem sei es im Zuge der Profilbildung der Hochschulen sinnvoll, die Juristenausbildung an der UL zu konzentrieren damit der Wissenschaftsstandort Leipzig im bundesweiten Wettbewerb gestärkt wird.

Der RCDS Sachsen stimmt zu, dass es zu einer verstärkten volljuristischen Ausbildung kommen muss, um den Bedarf an Volljuristen abzudecken. Jedoch ist eine Schließung der Studiengänge „Bachelor Law in Context“ und „Master Wirtschaftsrecht“ an der TU Dresden weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.

Einzigartigkeit der Studiengänge

Die juristische Fakultät Dresden hat sich seit der Einstellung der Staatsexamina stark weiterentwickelt. Angesiedelte Schwerpunkte wie das Patentrecht sind in dieser Form einmalig in Deutschland. Gerade die interdisziplinäre Lehre macht die juristische Fakultät an der TU so wertvoll. Die angehenden Juristen eignen sich durch die Kooperation mit den Ingenieurs- und Wirtschaftswissenschaften Kompetenzen an, welche in dieser Form an der UL nicht gelehrt werden können. Die Erfahrung zeigt auch, dass es kein Problem ist, dass Dresden keine Volljuristen mehr ausbildet. Gerade die freie Wirtschaft hat durchaus hohen Bedarf an Nicht-Volljuristen mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund. Zumal viele Bachelor-Absolventen der TUD nach Leipzig wechseln um das Staatsexamen noch nachzuholen. Dadurch kann der Freistaat Sachsen gut die Interdisziplinarität der Lehre an der TUD mit dem Staatsexamen der UL kombinieren und so hochqualifizierte Volljuristen für den Staatsdienst ausbilden.

Notwendigkeit der Fakultät für die Lehre in anderen Studiengängen

Auch würde die Lehre der nicht-juristischen Studiengänge unter dem Wegfall der juristischen Fakultät leiden. Es ist davon auszugehen, dass für das renommierte Zentrum für Internationale Studien, welches den weit über Dresdens Grenzen hinaus hoch angesehenen Studiengang „Internationale Beziehungen“ (Bachelor und Master) betreut und verwaltet, der Wegfall von weiteren Professuren katastrophale Auswirkungen haben wird. Die Qualität der juristischen Ausbildung der Studenten in den beiden Studiengängen hängt in großem Maße von den Lehrkräften ab. Bisher profitieren die Studenten von zwei Lehrstühlen und einer Professur, deren Personal auch in den Studiengängen „Law in Context“ und „Wirtschaftsrecht“ unterrichtet. Diese Anzahl wird, wenn fünf Professuren und die beiden Studiengänge wegfallen, nicht mehr aufrechtzuerhalten sein. Es ist kein Geheimnis, dass gute Lehrkräfte hart umkämpft sind; eine Universität, die ihren Lehrkräften dann auch noch lediglich wenige zu unterrichtende Veranstaltungen und somit auch ein geringeres Gehalt anbieten kann, wird auf Dauer keine herausragenden Dozenten mehr an sich binden können. Infolgedessen ist mit einer Verringerung der Qualität der Lehre und damit der
67 Studiengänge der „Internationalen Beziehungen“ zu rechnen.

Es ist anzunehmen, dass dieser Effekt auch nicht nur in den „Internationalen Beziehungen“ zu beobachten sein wird. Die Studenten zahlreicher technischer und naturwissenschaftlicher Studiengänge profitieren von der juristischen Ausbildung, welche sie als Absolventen auf dem Arbeitsmarkt besonders gut positioniert. Ob acht juristische Professuren an der TUD wirklich ausreichen um eine qualitativ hochwertige Lehre für alle auf sie angewiesenen Studenten zu garantieren, ist höchst fraglich.

Der RCDS Sachsen lehnt deshalb eine Einstellung der juristischen Studiengänge an der Technischen Universität Dresden ab, gerade in Hinblick auf die Einzigartigkeit der juristischen Lehre am Standort.

Jedoch befürworten wir die bestehende Konzentration der volljuristischen Ausbildung an der Universität Leipzig, da eine erneute Einrichtung dieser an der TUD im Hinblick auf die Kosten und die Profilbildung nicht sinnvoll erscheint. Wir bitten das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Hochschule die Entscheidung zur Schließung der Fächer „Bachelor Law in Context“ und „Master Wirtschaftsrecht“ an der TUD zu überdenken und den Erhalt dieser in den HEP 2025 einzubringen.