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Verlängerung der Überbrückungshilfen

Initiative der Bundesbildungsministerin

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Sachsen begrüßt die Verlängerung der Überbrückungshilfen für Studenten. Diese werden auf Initiative der Bundesbildungsministerin Karliczek um sechs Monate, das heißt bis Ende des Sommersemesters (September 2021), verlängert.

Unser Bundesvorsitzender und Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands, Sebastian Mathes, erklärt zur Verlängerung der Überbrückungshilfen: "Wir sind froh, dass die Bundesbildungsministerin diesmal frühzeitig handelt. Die Studenten erhalten damit finanzielle Planungssicherheit und eine chaotische Situation, wie vor einem Jahr, wiederholt sich nicht." Die aktuelle Pandemie trifft die Studenten in mehrfacher Hinsicht; besonders betroffen sind zwei von drei Studenten (68%), welche neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich mit dem Verlust ihrer Verdienstmöglichkeiten konfrontiert sehen (vgl. 21. Sozialerhebung der Dt. Studentenwerke). Andererseits sind die allermeisten Lesesäle der Hochschulbibliotheken geschlossen – ein wichtiger Rückzugsraum für Studenten, welcher in dieser Pandemie umso wichtiger ist.

Gleichzeitig leidet die Überbrückungshilfe des BMBF rund ein Jahr nach Einführung nach wie vor an organisatorischen Kinderkrankheiten, so fehlt etwa eine abgeschlossene Liste über beim Studentenwerk für den Antrageinzureichende Unterlagen, wie man es von Anträgen auf Ausbildungsförderung kennt. Hierdurch werden fehlerhafte Bescheide ausgestellt, gegen welche Studenten aktuell schlecht widersprechen können.

Keine Öffnung des BAföG

Notfallmechanismen, wie sie etwa das Deutsche Studentenwerk fordert, oder die als Öffnung des BAföG von mehreren hochschulpolitischen Akteuren seit längerem diskutiert werden, lehnt der RCDS ab. Sebastian Mathes ergänzt: "Die Forderung des Deutschen Studentenwerks, zukünftig einen Notfallmechanismus im BAföG zu verankern, lehnen wir klar ab! Das BAföG muss auch weiterhin eine Sozialleistung bleiben, die an eine Bedürftigkeitsprüfung und das Elterneinkommen gebunden ist. Der Überbrückungskredit zeigt, dass es in Krisenzeiten Möglichkeiten gibt, Studenten zu unterstützen, die keinen Anspruch auf Förderung aus dem BAföG besitzen."

Unser Landesvorsitzender, Peter Flaske, fügt hinzu: „Es wäre dem Steuerzahler kaum zu vermitteln, warum Studenten aus gut situierten Familien ohne Not mit staatlichen Geldern ausgestattet werden sollten. Jeder, der finanziell dazu in der Lage ist und genau aus diesem Grund keinen BAföG-Anspruch hat, soll seinen Lebensunterhalt aus eigener Tasche bestreiten.“

Sebastian Höfer, Gruppenvorsitzender des RCDS Leipzig, schließt mit den Worten ab: "Die Ausbesserung und Weiterentwicklung der laufenden Überbrückungshilfen kann in einem für die Zukunft geeigneten Kriseninstrument münden. Grundsatzfragen zur deutschen Studienfinanzierung sollten aber nicht vor dem Hintergrund einer weltweiten Pandemie entschieden werden.“