Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SHSFG) stellt die rechtliche Grundlage jedes Studiums in Sachsen dar. In diesem Gesetz sind nicht nur Vorgaben für den Lehr- und Prüfungsbetrieb, sondern auch zum hochschulpolitischen Bereich festgehalten, die das hochschulpolitische Mandat schützen und überhaupt erst ermöglichen. Durch das SHSFG sind die Zuständigkeiten akademischer und studentischer Gremien sowie die Arbeitsbereiche der verschiedenen Hochschulorgane geregelt - damit finden wir dort den Grundstein studentischer Mitbestimmung und Partizipation an den Hochschulen.
An diesem Gesetz gab es seit etwa zehn Jahren lediglich geringfügige Veränderungen, dennoch hat sich über die letzten Jahre gezeigt, dass es einige Stellen gibt, an denen es gilt, zu evaluieren, zu ändern und durch Anpassungen den Akademischen Alltag zu verbessern. Darum haben die Koalitionsparteien im Sächsischen Landtag beschlossen, dieses Gesetz in der gegenwärtigen Legislatur noch zu novellieren. Der Weg hin zu einem neuen SHSFG ist jedoch langwierig und wir getragen durch viele Sitzungen, Abstimmungen, Kabinettsbeschlüsse, Expertengespräche und natürlich einen finalen Beschluss im Sächsischen Landtag. In diesem Verfahren hin zum finalen Beschluss sollen auch die Akteure der Hochschulen zu Wort kommen und mitreden können, um ihre Ideen und Vorschläge einzubringen.
Neben den Verwaltungen und hochschulinternen Gremien kommt es hierbei auf die Stimme der Studenten an! Aus diesem Grund haben wir uns im Politischen Beirat entschlossen, einen eigenen Forderungskatalog zu entwerfen, den wir im Voraus durch zahlreiche Diskussionen und Fachgespräche mit anderen Akteuren dieses Prozesses erweitern, bewerten und ggf. anpassen.
Hierzu gab es bereits im vergangenen Jahr interne Gespräche, deren Ergebnisse im Januar auch in einem produktiven Gespräch mit der KSS (Konferenz Sächsischer Studentenschaften) und ihren Forderungen verglichen wurde. Hierbei konnten wir Einigungen, aber auch Gegensätze in verschiedenen Meinungen skizzieren.
Zudem fand ein Fachgespräch mit einem Landtagsabgeordneten statt, den wir zu einigen Eckdaten in unserem Forderungskatalog befragen konnten. Hierbei ging es vor allem um Themen wie die studentische Partizipation in Hochschulgremien bzw. auf Rektoratsebene, Anregungen zum Umgang mit der Finanzpolitik der Studentenräte und die Legitimation der Studentenvertreter an den Hochschulen. Außerdem konnten wir wertvolle Informationen zu langjährigen RCDS-Forderungen erhalten, die unter anderem das Thema eines landesweiten Semestertickets oder die Bauherreneigenschaft von Sächsischen Hochschulen betreffen.