Landtag beschließt neues Hochschulzulassungsgesetz

Heute hat der Sächsische Landtag das Hochschulzulassungsgesetz novelliert. Dieses Gesetz regelt, welche Bewerber einen Studienplatz erhalten oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Viele Änderungen betrafen dabei insbesondere den medizinischen Bereich.

So stehen den sächsischen Hochschulen nun in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie eine Reihe von zusätzlichen Instrumenten zur Verfügung, die sie bei der Bewerberauswahl unterstützen. Zu diesen Instrumenten gehören auch Studieneignungstests und Auswahlgespräche. Zudem können auch Berufserfahrungen und weitere Qualifikationen mit für die Auswahl herangezogen werden. Dazu gehören auch Erfahrungen aus ehrenamtlichen Positionen.
Darüber hinaus wurde eine Vorabquote für beruflich Qualifizierte eingeführt, um ihnen im Vergleich zu Abiturienten eine chancengerechtere Zulassung zum Studium zu ermöglichen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 die Vergabe der Studienplätze für das Medizinstudium als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Länder waren daher aufgefordert, neue Rahmenbedingungen zu definieren.