Geld

Soforthilfe für Studenten in Finanznot

Bis zu 1.500 Euro

Nachdem durch die Corona-Pandemie Tausende Studenten ihre Jobs verloren haben, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf eine finanzielle Unterstützung für besonders stark Betroffene geeinigt. Unser Bundesvorsitzender Sebastian Mathes war am Dienstag zu Gast im Ministerium und hat mit dem zuständigen Staatssekretär die Einzelheiten des Vorhabens diskutiert.

Durch ein 100 Mio. Euro schweres Programm können pro Student und Monat bis zu 500 Euro ausgezahlt werden - in Juni, Juli und August. Die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Einzige Voraussetzung ist die Vorlage eines Personaldokuments und aller Kontoauszüge seit Februar diesen Jahres.

Befristete Maßnahme gerechtfertigt

Der RCDS Sachsen begrüßt die Sofortmaßnahme als weiteren Baustein der umfassenden finanziellen Absicherung, die für Studenten in Deutschland bereit steht. Auch die Befristung des Programms halten wir für gerechtfertigt und glauben, dass nach dem Ende der Corona-Krise eine Rückkehr zum kreditbasierten Modell der Studienfinanzierung angebracht ist. Dauerhafte Zuschüsse sollte es aus unserer Sicht nicht geben, weil die Gesellschaft schon jetzt in erheblichem Maße für die Ausbildung ihrer Akademiker aufkommt - u.a. durch kostenfreie Universitäten und staatlich geförderte Wohnheimplätze. Im internationalen Vergleich gibt es kaum Länder, die ihren Studenten Ähnliches bieten.

Du hast weitergehende finanzielle Probleme?

Zusätzlich zu den BMBF-Sofortleistungen kannst du BAFöG und den Studienkredit der staatlichen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Durch letzteren kannst du dir für die Gesamtdauer deines Studiums bis zu 650 € pro Monat auszahlen lassen, eine Bedarfsprüfung erfolgt dabei nicht. Zur Tilgung des Kredits steht dir eine Karenzzeit zu, sodass du nicht sofort nach deinem Abschluss mit der Rückzahlung beginnen musst. Danach kannst du die monatliche Tilgungsrate nach deinen Möglichkeiten selbstständig festlegen.

Wer kein BAFöG erhält, kann Wohngeld beantragen. Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden und wurde vor kurzem erhöht. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bietet dazu einen Rechner an, mithilfe dessen man online eine erste Auskunft über die Höhe seines Wohngeldanspruches erhält. Auch finden sich dort weitere Informationen zu diesem Thema.